Arzneimittelinitiative ARMIN


Pilotprojekt startete am 1. April
Arzneimittelinitiative ARMIN

Seit dem 1. April 2014 können sich Ärzte und Apotheker in Sachsen und Thüringen für die „Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“ (ARMIN) einschreiben. Ziel des Modells ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue zu erhöhen.

Rezepte für Wirkstoff statt für Präparat

ARMIN besteht aus den drei Modulen Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement. Ab 1. Juli 2014 kommen die ersten beiden Module zum Einsatz. Ärzte sollen zukünftig überwiegend den Wirkstoff anstelle konkreter Präparate verschreiben. Über die Auswahl der Präparate eines bestimmten Herstellers entscheiden die Apotheker.

Medikationskatalog als Entscheidungshilfe für Ärzte

Als Entscheidungshilfe für den Arzt dient ein Medikationskatalog, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Basis von Arzneimittelbewertungen und in Kooperation mit Experten erstellt hat. Im Katalog können Ärzte nachschlagen, ob es sich bei einem ausgewählten Wirkstoff beispielsweise um einen Standard- oder Reservewirkstoff handelt.

Der Katalog umfasst zunächst acht Indikationen: Hypertonie, Herzinsuffizienz, Koronare Herzerkrankung, Vorhofflimmern, Fettstoffwechselstörung, Osteoporose, Depression und Demenz. Eine Erweiterung erfolgt zum 1. Januar 2015 um vier Indikationen: Diabetes mellitus Typ 2, Antibiotika-Therapie der oberen Atemwege, der unteren Atemwege und bei Harnweginfektionen.
Mehr Kooperation bei Multimedikation

Das dritte Modul des Modellvorhabens – das Medikationsmanagement – richtet sich an Patienten, die fünf oder mehr Arzneimittel dauerhaft einnehmen. Um die Therapietreue und Sicherheit bei der Einnahme zu erhöhen, betreuen Arzt und Apotheker die Patienten gemeinsam.

Patienten profitieren von optimierter Therapie

„Wir verstehen ARMIN als berufsübergreifende Qualitätssicherung. Die Patienten erhalten dadurch eine medizinisch und pharmazeutisch optimierte Arzneimitteltherapie. Sie verstehen die Medikation besser und wenden die Arzneimittel richtig an“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Dafür nutzen wir völlig neu entwickelte technische Lösungen. Der entscheidende Punkt ist die verbindliche Zusammenarbeit der beiden Heilberufe auf Augenhöhe für ihre gemeinsamen Patienten.“

ARMIN wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Apothekerverbänden der beiden Bundesländer sowie von der AOK PLUS getragen. Mit ARMIN geht das ABDA-KBV-Modell in Umsetzung. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Arzneimittelversorgungskonzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

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Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

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