Ende der Praxisgebühr


Bürokratisch und sozial unverträglich
Ende der Praxisgebühr

Neun Jahre nach ihrer Einführung wird die Praxisgebühr abgeschafft. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg kritisiert vor allem die Folgen der Gebühr: Bürokratie und finanzielle Belastung der Versicherten.

Negative Folgen der Kassengebühr

Ab dem 1. Januar 2013 muss niemand mehr 10 Euro pro Quartal beim Besuch in einer Arztpraxis bezahlen – so der jüngste Beschluss der Regierung. Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt diese Vereinbarung: „Die Praxisgebühr konnte von Anfang an keine der in sie gesetzten Erwartungen erfüllen. Weder ist die Zahl der Arztbesuche nachhaltig zurückgegangen, noch sind dadurch die Patientenströme in irgendeiner Weise sinnvoll gelenkt worden. Stattdessen verursachte die Praxisgebühr – von den Ärzten korrekterweise auch ‚Kassengebühr’ genannt – stets enorme Bürokratie-Kosten in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.“

Sozial unverträglich

Nach den Worten des Präsidenten der rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg habe die „Praxis-Eintrittsgebühr“ zudem die wirtschaftlich schlechter gestellten Bevölkerungsschichten belastet. Diese hätten wegen der Gebühr häufig auf notwendige Arztbesuche verzichtet. Der Kammerpräsident fordert daher von der Politik, sozialverträglichere Steuerungsinstrumente zu entwickeln.

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Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

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