Grundrecht auf Erektion?


Kassen zahlen nicht für Lebensqualität
Grundrecht auf Erektion?

Haben behinderte Menschen, deren Erkrankung zu Potenzproblemen führt, ein Recht auf Potenzmittel? Laut dem Bundessozialgericht in Kassel nicht. Ein chronisch kranker Mann hatte geklagt, nachdem seine Krankenkasse die Kostenübernahme für Potenzmittel ablehnte.

Gesundheitsreform bittet Behinderte zur Kasse

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Versicherte alle Arzneimittel, die nur der Erhöhung der Lebensqualität dienen, selbst bezahlen. Dazu zählen auch Potenzmittel. Ein chronisch kranker Mann hat gegen diesen Beschluss geklagt. Er leidet unter Multipler Sklerose, einer unheilbaren Nervenerkrankung, die auch Erektionsprobleme verursacht. Der Mann kaufte sich Potenzmittel und beantragte bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Doch diese lehnte ab und verwies auf die Gesundheitsreform.

Recht auf Potenz?

Der chronisch Kranke fühlte sich diskriminiert. Er argumentierte, dass Multiple Sklerose eine Behinderung sei und die Potenzprobleme ein Teil seiner Erkrankung seien. Er habe einen Anspruch auf Potenzmittel, da mithilfe der Pillen „weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen“. Der Betroffene verwies auf Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf. Zudem berief er sich auf den Artikel 25 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Artikel beschreibt das Recht von Behinderten „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung“.

Potenzpillen nicht lebenswichtig

Das Bundessozialgericht sah die Rechtslage jedoch anders. Laut Gerichtsurteil liegt kein Verstoß gegen die UN-Konvention oder das Grundgesetz vor. Nach Ansicht der Richter haben die Potenzmittel keinen lebensnotwendigen Nutzen, sondern erhöhen vor allem die persönliche Lebensqualität. Damit fielen sie unter die Gesundheitsreform von 2004 und seien deshalb auch weiterhin vom Patienten selbst zu tragen. Die Selbstzahlungspflicht gelte laut den Richtern besonders, wenn „die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen auch maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Versicherten abhängen können“.

Lieferservice

🚗 Unser Lieferservice für Darmstadt Keine Zeit vorbeizukommen? Wir bringen Ihre Medikamente kostenlos nach Hause – von Montag bis Freitag ab 17 Uhr, samstags ab 13 Uhr.
Auch wenn etwas mal nicht vorrätig ist, liefern wir es zuverlässig nach.
Stern Apotheke Darmstadt – nah, persönlich, verlässlich.
 

Impfen in der Stern Apotheke




 

Online-Magazin 



 

Anmeldung

News

Was hilft beim Einschlafen?
Was hilft beim Einschlafen?

Geräusche oder Musik

Probleme beim Einschlafen sind weit verbreitet. Manche Menschen versuchen, sich mit entspannender Musik oder Geräuschen in den Schlaf zu wiegen. Funktioniert das?   mehr

Finger weg von Lachgas!
Jugendlicher füllt Lachgas aus einer Kartusche in einen Luftballon

Nervenschäden möglich

In kleine bunte Ballons verpackt kommt Lachgas erst einmal recht harmlos daher. Außerdem ist es günstig, leicht zu beschaffen und legal – alles Eigenschaften, die es als Partydroge bei Jugendlichen sehr beliebt macht. Doch wie bei jeder Droge drohen auch bei Lachgas ernste gesundheitliche Folgen.   mehr

Beim Entwässern auf Natrium achten
Beim Entwässern auf Natrium achten

Vorsicht mit Diuretika

Entwässerungsmittel werden bei vielen Erkrankungen eingesetzt. Eine Wirkstoffgruppe, die Thiazide, führt häufig zu einem Natriummangel im Blut. Und das vor allem zu Beginn der Therapie.   mehr

Brustkrebs-Risiko wird nicht erhöht
Brustkrebs-Risiko wird nicht erhöht

Ob Fehlgeburt oder Abtreibung

Abtreibung führt zu Brustkrebs! Diese Parole wird seit Jahren immer wieder ins Feld geführt, um schwangere Frauen von einem Abbruch abzuhalten. Dass das nicht stimmt, wird durch eine finnische Studie erneut untermauert.   mehr

Rezepte gegen Kater
Rezepte gegen Kater

Zu tief ins Glas geschaut?

Ob Familienfeier, Biergartenausflug oder Party: Wer beim Alkohol über die Stränge schlägt, bezahlt das am nächsten Tag meist mit einem Kater. Was hilft dagegen?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Heilpflanzen A-Z

Heilpflanzen

Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

Mehr erfahren
Stern-Apotheke
Inhaber Dr. Christian Ude
Telefon 06151/7 91 47
Fax 06151/71 14 53
E-Mail info@stern-apotheke-darmstadt.de