Masernimpfpflicht – wen trifft es?


Bundeskabinett beschließt Gesetz
Masernimpfpflicht – wen trifft es?

Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die schlimmstenfalls sogar tödlich endet. Dennoch hat die Einführung der Impfpflicht in Deutschland für erregte Gemüter gesorgt. Doch was steht eigentlich im Gesetz und wer ist davon betroffen?

Impflücken sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen
Trotz der vielen Aufklärungskampagnen bleibt die Impflücke in Deutschland zu hoch. Um die Masernausbreitung zu verhindern, müsste 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geimpft sein – diese Impfquote wird in Deutschland noch nicht erreicht: 2017 waren bloß 93 Prozent der Schulanfänger ausreichend gegen Masern geschützt. Die Zahl der Masernerkrankungen in Deutschland verdeutlicht das Problem: 429 Masernfälle wurden bereits Mitte Juni 2019 registriert.
Wer sich gegen eine Masernimpfung entscheidet, gefährdet aber nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen, die nicht geimpft werden können. Darunter fallen Neugeborene und Säuglinge bis zu einem Alter von etwa 1 Jahr und Menschen mit chronischen Erkrankungen oder einer krankheitsbedingten oder angeborenen Immunschwäche.

Impfpflicht in Kitas, Schulen, medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen
Der neue Gesetzesentwurf sieht nun vor, die Impfpflicht besonders dort einzuführen, wo Menschen täglich in engem Kontakt miteinander stehen: Ab März 2020 müssen sowohl Kinder als auch Mitarbeiter in Kitas und Schulen sowie Menschen und Personal in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen ausreichend geimpft sein. Für Kinder bedeutet dies, dass sie bei Eintritt in die Schule oder den Kindergarten bereits 2 Impfungen gegen Masern vorweisen müssen. Gleiches gilt für Lehrer, Erzieher, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal. Asylbewerber und Flüchtlinge müssen innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung die Masernimpfung nachholen.
Ausgenommen sind Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie bereits einmal an Masern erkrankt waren und damit immun sind.
Verstoßen Betroffene gegen diese Impfpflicht, drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro oder der Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen und Kitas.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium und RKI

Lieferservice

🚗 Unser Lieferservice für Darmstadt Keine Zeit vorbeizukommen? Wir bringen Ihre Medikamente kostenlos nach Hause – von Montag bis Freitag ab 17 Uhr, samstags ab 13 Uhr.
Auch wenn etwas mal nicht vorrätig ist, liefern wir es zuverlässig nach.
Stern Apotheke Darmstadt – nah, persönlich, verlässlich.
 

Impfen in der Stern Apotheke




 

Online-Magazin 



 

Anmeldung

News

Schwangerschaft: Besser weniger sitzen
Schwangerschaft: Besser weniger sitzen

Reduziert Risiken

Bewegung in der Schwangerschaft ist gesund – da sind sich Fachleute einig. Doch wie viel Anstrengung ist nötig, damit sich die Bewegung positiv auf die Schwangerschaft auswirkt?   mehr

Was helfen Laser & Co gegen Nagelpilz?
Was helfen Laser & Co gegen Nagelpilz?

Laser, Kaltplasma oder Teebaumöl

Nagelpilz ist hartnäckig und die Behandlung mit antibiotischem Nagellack dauert oft lange. Deshalb greifen Betroffene häufig zu Alternativen. Doch was können Laser & Co. sowie die vielen gegen Nagelpilz angepriesenen Hausmittel?   mehr

Kortisonspray schadet dem Baby nicht
Kortisonspray schadet dem Baby nicht

Asthma während Schwangerschaft

Schwangere mit Asthma scheuen sich oft davor, ihr Kortisonspray zu benutzen. Sie haben Angst, dass das dem Ungeboren schadet. Doch offenbar nutzt das Spray nicht nur der Mutter, sondern auch dem Kind.   mehr

Tipps gegen Reisedurchfall
Tipps gegen Reisedurchfall

Ungetrübte Urlaubsfreuden

Reisedurchfall kann den Urlaub richtig vermiesen. Zum Glück gibt es Möglichkeiten, ihm vorzubeugen. Und hat es einen trotzdem erwischt, kann man sich oft selbst helfen.   mehr

Auch E-Bike fahren macht fit
Auch E-Bike fahren macht fit

Von wegen gemütlich

E-Biken ist nur was für schlappe Faulenzer*innen? Von wegen: Das Radeln mit Elektromotor fordert Herz und Muskeln fast ebenso stark wie normales Radfahren.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Heilpflanzen A-Z

Heilpflanzen

Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

Mehr erfahren
Stern-Apotheke
Inhaber Dr. Christian Ude
Telefon 06151/7 91 47
Fax 06151/71 14 53
E-Mail info@stern-apotheke-darmstadt.de